Verpackungsgesetz 2021 – Die aktuellen Änderungen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. Es ist seit dem 01.01.2019 in Kraft. Jetzt wurden in diesem Jahr im Zuge der Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der Einweg-Kunststoffrichtlinie (EU)2019/904 und den novellierten Abfallrahmenrichtlinien (EG) 2008/98 das Verpackungsgesetz 2021 angepasst. Die Aktualisierungen gelten seit dem 3. Juli 2021. Schrittweise werden bis zum 01. Januar bzw. 1. Juli 2022 weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes erwartet. Ziel des neuen Verpackungsgesetzes 2021 ist es, die Handhabung von Verpackungen in unterschiedlichen Lebensphasen zu verbessern.

Nachfolgend geben wir Ihnen von Kartons online einen Überblick über das Verpackungsgesetz 2021 und was dieses für Veränderungen mit sich gebracht hat.

Was ist das Verpackungsgesetz 2021?

Im Verpackungsgesetz sind Gesetzesgrundlage verankert, die sich an Hersteller von Verpackungen und Unternehmen richten, die Waren verpacken. Ziel des Verpackungsgesetzes 2021 ist es, Verpackungsabfälle gezielt zu vermeiden sowie Müll langfristig zu reduzieren. Im Sinne des VerpackG § 3 Abs. 14 richtet sich der Einbehalt der Vorschriften an:

  • Hersteller, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen.
  • Vertreiber, die Verpackungen an den Endverbraucher übergeben.

Das bedeutet ferner, dass Produzenten, die Verpackungen nicht unmittelbar in den Gewerbsverkehr bringen, vom Verpackungsgesetz 2021 nicht betroffen sind.

Welche Änderungen gab es beim Verpackungsgesetz 2021?

Eine erste Änderung des Verpackungsgesetzes betrifft die Registrierungspflicht von Vertreibern, die Verpackungen an den Endkunden übergeben und Hersteller von Serviceverpackungen. So besteht mit dem neuen Verpackungsgesetz 2021 ab dem 1. Juli 2022 die Pflicht für sämtliche Hersteller, die Verpackungen mit Ware befüllen und für Hersteller von Verpackungen, die nicht an private Endverbraucher geliefert werden, die Verpflichtung zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle.

Betroffen sind hier unter anderem: Transportverpackungen, Umverpackungen sowie Verkaufsverpackungen, die nicht an den Endverbraucher übergeben werden, Mehrwegverpackungen, Verkaufsverpackungen für schadstoffhaltige Füllinhalte, Verkaufs- und Umverpackungen mit Systemunverträglichkeit.

Zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes 2021 wird eine einmalige Registrierung bei der Zentralen Stelle mit Kontaktdaten verlangt.

Das Verpackungsgesetz 2021 hat zudem die Rücknahme-, Informations- und Nachweispflichten ausgeweitet. Letztvertreiber von Verpackungen müssen nun gewerbliche und private Endverbraucher mit geeigneten Maßnahmen über die Rückgabemöglichkeit sowie deren Sinn und Zweck informieren. Hinweise dazu können auf der Verpackung selbst, aber auch auf der Webseite platziert werden.

Ferner haben mit dem neuen Verpackungsgesetz 2021 Hersteller und Vertreiber von Verpackungen die Pflicht, einen Nachweis über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsrichtlinien zu erbringen. Das richtet sich jedoch nur an die Verpackungen, die wirklich an den Hersteller oder Vertreiber zurückgegeben werden. Die Dokumentation muss lückenlos erfolgen und kann vom Betrieb selbst organisiert werden. Sobald eine Nachfrage der Behörde eingeht, ist diese vorzulegen.

Letztlich gibt es noch eine Änderung des Verpackungsgesetzes bei Händlern auf Online-Marktplätzen und für Fulfillment-Dienstleister. Diese haben ab dem 1. Juli 2022 die Pflicht, vertraglich gebundene Hersteller von Verpackungen in Hinblick auf den Einbehalt des Verpackungsgesetzes 2021 zu überprüfen. Wichtig ist hier zu erfassen, ob diese registriert sind und sich an einem System beteiligen. Ist das nicht der Fall, darf die Verpackung nicht in Vertrieb genommen werden.

Weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes betreffen Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Erweiterung der Einwegpfandpflicht und Mehrwegalternativen. Alle Änderungen des Verpackungsgesetzes können Sie auf der Informationsplattform für Hersteller und Vertreiber zum Verpackungsgesetz einsehen.

Mit unseren ersten Einblicken wissen Sie nun, was sich mit dem Verpackungsgesetz 2021 verändert hat und im Jahr 2022 in Kraft tritt. So haben Sie ausreichend Zeit sich vorzubereiten. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen. Nehmen Sie dazu einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Nach oben scrollen