Verpackungslizenz: Was Sie alles dazu wissen müssen

Die Verpackungslizenz ist ein wichtiger Bestandteil des Verpackungsgesetzes. Hierin werden alle wichtigen Faktoren rund um die Verpackung und den eigentlichen Versand festgesetzt und geregelt. Aber braucht jede Person, die einen Karton auf den Weg schickt, eine entsprechende Verpackungslizenz. Nein! Das Gesetz hat diesbezüglich ganz klare Regeln und trifft hier auch eine allgemeingültige Aussage. Eine Lizenzierung für die Verpackungen benötigt, wer als Erster die entsprechende Ware an den Endverbraucher bringt. Das dient nicht nur der Sicherstellung der Verantwortung zum Sammeln, sondern auch der Möglichkeit des Recyclings durch den Versender. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Verpackungen, die eine Lizenz benötigen, wie der gesamte Vorgang abläuft und auch welche Strafen drohen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.

Für welche Verpackungen benötigt man eine Verpackungslizenz?

 

Grundsätzlich ist es egal, ob die Verpackung aus Pappe, Kunststoff oder auch Klebeband besteht. Landet die Verpackung beim Endkunden im Müll, muss diese auch lizenziert sein. Als Erstversender tragen Sie die Sorge für die Lizenzierung. Unter anderem betrifft das folgende Materialien:

  • Verpackungskartons und Versandtaschen aus Papier oder auch Luftpolstertaschen
  • Umverpackungen jeglicher Art wie Folie, Polster oder andere Füllmaterialien
  • Bestandteile der Verpackung wie Klebeband, Etiketten oder Aufkleber

Transportverpackungen sind aus dieser Pflicht ausgenommen und fallen nicht unter die Verpackungslizenz. Unter einer Transportverpackung versteht das Gesetz alle Verpackungen, die beim Transport vom Händler oder Hersteller zum Verkäufer gesendet werden. Das bedeutet, wenn nun der Hersteller von Schränken diesen an ein entsprechendes Möbelhaus zum Verkauf sendet, handelt es sich um eine Transportverpackung. Ein Endverbraucher ist kein Teil der Lieferkette. Jedoch muss auch in diesem Fall der Versender für die fachgerechte Entsorgung und Rückführung die Sorge tragen. Auch Transportverpackungen – in der Regel sind dies Palettenkartons oder Containerkartons – werden wiederverwertet oder recycelt.

So bekommen Sie eine Verpackungslizenz

 

Für die Erteilung der Verpackungslizenz müssen Erstversender selber aktiv werden. Es ist wichtig, dass man sich vor dem Versand um dieses Vorhaben kümmert. Entsprechende Strafen können sonst auf Sie zukommen. Das Verfahren ist seit Anfang 2019 Pflicht und auch im Verpackungsgesetz verankert.

Im ersten Schritt steht die Registrierung auf dem Plan. Hierfür müssen Sie die Zentrale Stelle über die Registrierungsdatenbank LUCID kontaktieren. Es ist wichtig, dass die Anmeldung in jedem Fall persönlich vorgenommen wird. Ratsam ist es, wenn Sie sich bereits im Vorfeld erkundigen, welche Dokumente und Nachweise für die Anmeldung benötigt wird. Eine entsprechende Übersicht erhalten Sie auf der jeweiligen Internetseite des Verpackungsregisters. Sobald die Registrierung erfolgreich war, erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die stets gut und sicher aufbewahrt werden muss.

Im nächsten Schritt wählen Sie einen Systempartner für die Verpackungslizenz aus. Wichtig ist es, dass dieser am dualen System beteiligt ist. Dieses muss nicht persönlich vonstattengehen, sondern kann bequem und einfach online erledigt werden. Die Verpackungsart und die Anzahl der Verpackungen muss hier angeben werden. Also genau das, was Sie in den Umlauf bringen möchten. Hierbei reichen Schätzwerte zunächst aus, um die Verpackungslizenz zu bekommen. Die tatsächlichen Werte können Sie dann im Laufe des Jahres nachreichen und auch korrigieren. Der jeweilige Systempartner benötigt zudem Ihre Registrierungsnummer aus der LUCID Datenbank. Anschließend werden Ihnen gleich die entsprechenden Kosten für die Verpackungslizenz angezeigt. Die Ermittlung ergibt sich aus der Menge, dem gesamten Gewicht und der Art des dualen Systems, für das Sie sich entschieden haben.

Der letzte und abschließende Schritt umfasst die Meldung. Sie sind im Rahmen der Verpackungslizenz verpflichtet, alle Daten zur Menge, zur Art und vor allem zur Masse der von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen dem Systembetreiber zu übermitteln. Auch hier reichen Schätzwerte zunächst aus. Welche Verpackungen und welche Mengen genau anfallen, lässt sich erst im Nachhinein definieren.

Für die Verpackungslizenz sind ebenfalls der Name des Systembetreibers sowie der Zeitraum der Beteiligung an dem System wichtig. Die Jahresmeldung wird an die zentrale Stelle und an den Systempartner übermittelt. Auf diese Weise gelingt eine lückenlose und vor allem transparente Nachverfolgung der von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen. Hilfreich ist zum Beispiel eine Exceltabelle, in der alle Verpackungen mit den entsprechenden Maßen fortlaufend und täglich aufgelistet werden.

Die Verpackungslizenz missachtet? Diese Strafen drohen

 

Es handelt sich bei der Verpackungslizenz um einen festen Bestandteil des Verpackungsgesetzes. Aus diesem Grund können Ihnen bei Missachtung eine Vielzahl an unterschiedlichen Strafen drohen. Es handelt sich bei einer falschen Mengenangabe oder auch bei einer fehlenden Verpackungslizenz um eine Ordnungswidrigkeit. Registrieren Sie sich zum Beispiel nicht, dann können hier Bußgelder von einer Höhe bis zu 200.000 Euro drohen. Zudem müssen Sie mit einem generellen Verkaufsverbot rechnen. Ebenfalls möglich wäre lediglich eine Abmahnung, wenn es sich um kleine Vergehen handelt. Letztendlich liegt das Strafmaß im Ermessen der Behörde. Die Verpackungslizenz sollte jedoch zu keinem Zeitpunkt auf die leichte Schulter genommen werden. Das Register ist einsehbar und öffentlich. Das soll nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch Fairness sorgen.

Sie haben noch Fragen zur Verpackungslizenz oder sind auf der Suche nach hochwertigen Kartons? Dann sind Sie bei KartonsOnline an genau der richtigen Stelle. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

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